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Rechtsbeistand im Alltag

Zum Zivilrecht (oder bürgerlichen Recht) zählen Juristen alle Rechtsstreitigkeiten zwischen Bürgern (also zwischen Privatleuten, den sogenannten natürlichen Personen), zwischen Privaten und Firmen (so genannten juristischen Personen) oder zwischen Firmen.
Es umfasst damit eine Vielzahl von Fallgestaltungen sowohl des täglichen Lebens wie Kauf- oder Werkverträge, als auch besondere Situationen wie Immobilienkauf oder Erbschaft.
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