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Kompetenzen
Allgemeines Zivilrecht
Zum Zivilrecht (oder bürgerlichen Recht) zählen Juristen alle
Rechtsstreitigkeiten zwischen Bürgern (also zwischen Privatleuten, den so
genannten natürlichen Personen), zwischen Privaten und Firmen (so genannten
juristischen Personen) oder zwischen Firmen. Es umfasst damit eine Vielzahl von
Fallgestaltungen sowohl des täglichen Lebens wie Kauf- oder Werkverträge, als
auch besondere Situationen wie Immobilienkauf oder Erbschaft.

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