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Kompetenzen

Verkehrsrecht

Sie hatten einen Verkehrsunfall?
Dann sollte Sie Ihr dritter Weg – nach möglicherweise erforderlichen Besuchen
beim Arzt und in einer Werkstatt – zum Rechtsanwalt führen. Bei der Regulierung
von Unfallschäden sind zahllose Details zu beachten zu denen Sie gut
beraten sein müssen. Und dieser Rat ist nicht teuer: In den meisten
Fällen werden die Rechtsanwaltskosten vom Unfallgegner oder einer
Rechtsschutzversicherung getragen.
Ich erledige für Sie die komplette Abwicklung der Unfallschäden – von der
Einholung eines Sachverständigengutachtens über die Korrespondenz mit den
beteiligten Versicherungen bis hin zur Schadensersatzklage sind Ihre
Schadensfälle bei mir in besten Händen. Langjährige Erfahrung und eine
effektive und professionelle Bearbeitung aller Verkehrssachen machen sich
bezahlt – und so verhindern wir gemeinsam, dass Sie von Versicherungen um
Ihre berechtigten Ansprüche gebracht werden.

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Hammer

Sie werden einer Verkehrsstraftat oder einer Ordnungswidrigkeit beschuldigt,
weil die Polizei Sie beispielsweise „geblitzt“ hat, Sie bei „rot“ über die Ampel
gefahren sind oder Sie einen Verkehrsunfall verursacht haben? Dann finden Sie
einige Zeit später einen so genannten Anhörungsbogen in Ihrem Briefkasten.
Schon beim Ausfüllen dieses Formulars können Fehler unterlaufen, die später
erhebliche Folgen – zum Beispiel den Verlust Ihres Führerscheins – haben
können.
Ich verteidige Sie in allen Verkehrsstraf- und Bußgeldsachen, von der Einsicht in
die Ermittlungsakte über den Einspruch gegen den Bußgeldbescheid bis zum
Gerichtstermin über die Entscheidung des Einspruchs. Dabei helfe ich Ihnen, das
Strafmaß so gering wie möglich zu halten. Denn durch anwaltliches Geschick und
Erfahrung lässt sich ein Fahrverbot verkürzen – oder sogar verhindern.

Hier einige wichtige Hinweise:

Lesen

Diese Unfallschäden können ersatzfähig sein:

​

  • Sachschaden am Fahrzeug

  • Merkantile Wertminderung

  • Gutachterkosten (nicht hingegen Kosten für Kostenvoranschlag)

  • Mietwagenkosten

  • Nutzungsausfall

  • Heilbehandlungskosten und Zuzahlungen

  • Schmerzensgeld

  • Haushaltsführungsschaden

  • Schäden an anderen Gegenständen

  • Ummeldekosten

  • Rückstufungsschaden in der Kaskoversicherung

  • Telefon, Porti, Taxikosten etc. (soweit veranlasst)

Reparatur von Unfallschäden
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